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Artikel 1 Name
Unter dem Namen „Martina Schild Fanclub“ besteht mit Sitz in Grindelwald ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Artikel 2 Zweck
Der Verein hat den Zweck, die Skirennfahrerin Martina Schild moralisch und sportlich zu fördern und ihr stets hilfreich zur Seite zu stehen. Dies erfolgt durch Teilnahme an Rennen und die Organisation von Festen und Empfängen.
Artikel 3 Dauer
Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
Artikel 4 Mitgliedschaft
1. Erwerb der Mitgliedschaft:
Natürliche und juristische Personen werden mit mündlicher oder schriftlicher
Beitrittserklärung an ein Vorstandsmitglied und erfolgter Zahlung des Jahresbeitrages Mitglied des Fanclubs Martina Schild.
2. Ehrenmitglieder
Jedermann, der sich in besonderer Weise um den Verein und die Karriere von Martina Schild verdient gemacht hat, kann vom Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder, ohne deren Pflichten
3. Austritt, Ausschluss, Erlöschen der Mitgliedschaft:
Austritt: Der Austritt kann jederzeit durch eine mündliche oder schriftliche Austrittserklärung an das Sekretariat erfolgen. Das austretende Mitglied hat der Beitragspflicht des angebrochenen Vereinsjahres nachzukommen. Mitglieder, die den Jahresbeitrag nach 3 Mahnungen nicht bezahlen, verlieren ihre Rechte als Vereinsmitglied.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe ausgeschlossen werden. Den Ausschlussentscheid fällt der Vorstand endgültig.
Artikel 5 Jahresbeitrag
Jedes Vereinsmitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt für:
- Kinder (bis 18 Jahre) SFr. 30.00
- Erwachsene SFr. 50.00
- Ehepaar SFr. 80.00
- Familie (mit Kindern bis zu 18 Jahren) SFr. 100.00
- juristische Personen SFr. 150.00
Die Festsetzung des Jahresbeitrages erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die
Generalversammlung.
Artikel 6 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr erstreckt sich vom 1. April bis zum 31. März. |