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Artikel 18 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Generalversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Artikel 19
Im Falle einer Auflösung des Fanclubs fallen 50% des Vermögens dem Skiclub Grindelwald für die Nachwuchsförderung zu, der Rest wird für einen Austrunk verwendet.
Genehmigt und in Kraft treten an der Gründungsversammlung vom 16. April 2004 in Grindelwald
Tagespräsidentin Tagessekretärin
Imelda Spieler Karin Tartaglia - Schild |