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Teil 2: Organisation
Artikel 7
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- die Kontrollkommission
Artikel 8 Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Es obliegen ihr folgende Geschäfte:
- Ernennung und Décharge des Vorstandes und des Präsidenten
- Ernennung und Décharge der Kontrollkommission
- Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets, des Jahresbeitrages und des
Revisorenberichtes
- Änderung der Statuten
Artikel 9
Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel im Monat April statt.
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann auf Beschluss des Vorstandes oder auf Begehren von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder einberufen werden. Einladungen zu Versammlungen des Vereins haben durch den Vorstand mindestens 20 Tage im voraus schriftlich unter Beilage der Traktandenliste zu erfolgen.
Artikel 10
Jede vorschriftgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlussfassung und Wahlen erfolgen mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Für Statutenänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Artikel 11 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 Vereinsmitgliedern.
Er setzt sich zusammen aus:
- Präsident
- Vizepräsident
- Sekretärin
- Kassier
- Beisitzer
Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt und konstituiert sich selbst, mit Ausnahme der Wahl des Präsidenten. Wiederwahlen sind zulässig.
Artikel 12
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt laufende Geschäfte.
Zu seinen Aufgaben gehören im Besonderen:
- Einberufung der Generalversammlung
- Ausführung der Generalversammlungsbeschlüsse
- Finanzplanung der Reisen zu den Skirennen
- Erstellen von Jahresrechnung und Budget
- Anwendung der Statuten und Umsetzung des Vereinszweckes
Artikel 13
Der Präsident führt mit einem Mitglied des Vorstandes die rechtsverbindlichen Unterschriften für den Verein. Bei Verhinderung des Präsidenten tritt an seine Stelle der Vizepräsident.
Artikel 14 Kontrollkommission
Die Kontrollkommission besteht aus 2 Vereinsmitgliedern und wird auf 2 Jahre gewählt. Sie prüft die Rechnungsführung und unterbreitet der Generalversammlung Bericht und Antrag.
Die Mitglieder der Kontrollkommission dürfen nicht dem Vorstand angehören. |